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Zurück zur ÜbersichtHaftung bei gesunkenem Bagger in der Ostsee
Eine Baufirma mietete einen speziellen Bagger samt Fahrer von einem anderen Unternehmen und führte Arbeiten für den Küstenschutz an der Ostseeküste durch. Der Bagger rutschte bei den Arbeiten ab, versank und erlitt einen Totalschaden. Das Unternehmen, welches den Bagger vermietete, forderte Schadensersatz von der Baufirma.
Das Landgericht Flensburg verpflichtete die Baufirma in erster Instanz zur Zahlung. Und auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht wies die Berufung zurück und bestätigte, dass zwischen den Parteien ein Mietvertrag bestand und die Baufirma verpflichtet war, die Mietsache ordnungsgemäß zurückzugeben (Az. 3 U 12/25).
Nach Auffassung der Gerichte hatte die Baufirma die Gefahrenstelle im Wasser nicht markiert oder gesichert. Ein mögliches Fehlverhalten des Baggerfahrers war ihr ebenfalls zuzurechnen, weil dieser bei dem Einsatz in den Betrieb der Baufirma eingegliedert war und nach deren Weisungen handelte.
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