Jahresabschluss
Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht und beraten Sie über bestehende Ansatz- und Bewertungswahlrechte. Neben der steuerlichen Optimierung legen wir Wert auf die aussagekräftige Aufbereitung des Zahlenmaterials für Ihre unterneh-merischen Entscheidungen und Verhandlungen mit Kreditinstituten.
Soweit Ihr Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss, beraten wir Sie selbstverständlich auch hinsichtlich bestehender Gestaltungs-möglichkeiten und Erleichterungen beim Offenlegungsumfang.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Jahresabschluss für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss für Personengesellschaften
Jahresabschluss für Einzelunternehmen
Jahresabschluss für Vereine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für nicht buchführungspflichtige Betriebe