Jahresabschluss
Jahresabschluss für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss für Personengesellschaften
Jahresabschluss für Einzelunternehmen
Jahresabschluss für Vereine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für nicht buchführungspflichtige Betriebe
Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht und beraten Sie über bestehende Ansatz- und Bewertungswahlrechte. Neben der steuerlichen Optimierung legen wir Wert auf die aussagekräftige Aufbereitung des Zahlenmaterials für Ihre unternehmerischen Entscheidungen und Verhandlungen mit Kreditinstituten.
Soweit Ihr Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss, beraten wir Sie selbstverständlich auch hinsichtlich bestehender Gestaltungsmöglichkeiten und Erleichterungen beim Offenlegungsumfang.
